Homa Sport und Hobby - Angelcenter Bous
Inhaber: Martin Hoen, Tel.: 06834 / 70565
Saarbrücker Str. 67, 66359 Bous
Angel-Center Untere-Saar
Inhaber: Hannelore Thönes, Tel.: 06831 / 61789
Drei-Marien-Str. 13, 66798 Wallerfangen
Angelshop Hild
Inhaber: Bernd Hild, Tel.: 06838 / 7029
Benediktinerplatz 1, 66793 Saarwellingen
Fischerhütte ASV Rehlingen
nur Tagesscheine!
Fischerhütte ASV Ensdorf
nur Tagesscheine!
Sport Becker
nur Tagesscheine!
Inhaber: M. Becker, Tel.: 06833 / 265
Bahnstr. 3, 66780 Rehlingen-Hemmersdorf
Setzkescher-Regelung Saarland
Der Fischereiverband Saar hat in Übereinstimmung mit dem Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Saarland e.V. und in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt als oberste Fischereibehörde in der Sitzung des Landesfischereibeirates eine saarlandweit gültige Regelung für die Verwendung des Setzkeschers aufgestellt.
Es handelt sich hierbei um die erste Regelung dieser Art auf Bundesebene.
Im Saarland besteht hierzu die gesetzliche Voraussetzung, da nach dem saarländischen Fischereigesetz der Setzkescher nicht verboten ist.
Grundvoraussetzung für die Lebendhälterung ist, dass die Fische entweder zum Umbesatz oder menschlichen Verzehr bestimmt sind. Der Setzkescher muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Länge: 3,50 m Durchmesser der Ringe 0.50 m.
Der Kescher muss zusätzlich über Spannvorrichtungen zwischen den Ringen verfügen oder am Kescherende ein entsprechendes Bleigewicht aufweisen.
Weiterhin wurde für die Halterung folgende Höchstmengen festgelegt :
Bei Umbesatz: 7 Kg Fische
Bei Verzehr: 5 Kg Fische
Der Vorteil dieser Tierschutzkonformen Regelung ist, dass Angler im Saarland zukünftig genau wissen, unter welchen Umständen der Setzkescher in saarländischen Gewässern verwendet werden darf.